11.1 Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gewährleistet der Verkäufer die von ihm gelieferten Produkte hinsichtlich Material-, Herstellungs- oder Montagefehlern für einen Zeitraum von einem Jahr ab Empfangsdatum für Käufer, die eine produktive oder gewerbliche Tätigkeit ausüben, und für einen Zeitraum von zwei Jahren für Endverbraucher, außer bei Sonderkonditionen.
11.2 Die in Punkt 11.1 genannte Garantie besteht in der Reparatur oder dem Austausch (nach Wahl des Verkäufers) der als fehlerhaft anerkannten Elemente, sei es aufgrund von Materialfehlern oder von Herstellungs- oder Montagefehlern. Reparaturen werden in den Werkstätten des Verkäufers durchgeführt, wobei Demontage, Verpackung, Verladung, Transport, Zoll, Gebühren usw., die durch die Einsendung des fehlerhaften Materials an die Werkstätten des Verkäufers und dessen spätere Rücklieferung an den Käufer entstehen, zu Lasten des Käufers gehen. Es kann jedoch mit dem Käufer vereinbart werden, die Reparaturen und den Austausch des fehlerhaften Elements in den Einrichtungen des Käufers durchzuführen, nach vorheriger Annahme eines Kostenvoranschlags für Anfahrt und Arbeitszeit.
11.3 Die Reparatur oder der Austausch eines fehlerhaften Elements ändert nicht das Anfangsdatum der Garantiezeit der gesamten Lieferung, das in Punkt 11.1 angegeben ist. Das reparierte oder ausgetauschte Element hat jedoch ab seiner Reparatur oder seinem Austausch ein Jahr Garantie.
11.4 Besteht die in Punkt 11.2 genannte Garantie in einem Austausch, der wegen Dringlichkeit sofort erfolgen muss, verpflichtet sich der Käufer, das fehlerhafte Teil oder Element innerhalb von höchstens 7 Tagen ab dem Lieferdatum des neuen Teils oder Elements zurückzusenden. Bei Nichtrückgabe des ersetzten Teils wird das gesendete Teil in Rechnung gestellt und der Käufer ist zur Zahlung seines Preises verpflichtet.
11.5 Diese Garantie ist nur in dem Land gültig und wirksam, in dem die Ware erworben wurde, sofern der Verkäufer die Ware für den Verkauf in diesem Land bestimmt hat. Wurde die Ware jedoch in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben, ist diese Garantie ebenfalls gültig.
11.6 Die Verpflichtung von BOMEDIA, S.L. hinsichtlich ihrer Produkte in der Garantie beschränkt sich auf den Austausch der Teile oder die Reparatur nach ihrem Ermessen und in den Einrichtungen von BOMEDIA, S.L. oder eines von BOMEDIA, S.L. autorisierten Vertreters oder Händlers. Ist der Austausch von Teilen beim Kunden erforderlich, erfolgt dieser nach vorheriger Annahme eines Kostenvoranschlags für Anfahrt und Arbeitszeit.
11.7 Der Verkäufer übernimmt keinesfalls Reparaturen, die von organisationsfremdem Personal durchgeführt wurden. BOMEDIA, S.L. haftet nicht für das von der Maschine erzeugte Endergebnis wie Flecken, Tropfen oder Druckqualität; dies liegt in der Verantwortung des beauftragten Technikers.
11.8 Produkte und Zubehör, die vom Käufer montiert, konfiguriert und gehandhabt werden müssen, sind von dieser Garantie nicht abgedeckt. Ebenfalls von der Garantie und der für den Käufer kostenlosen Reparatur ausgeschlossen sind Schäden oder Mängel: a) aufgrund normaler Abnutzung durch die Nutzung der Geräte; b) verursacht durch unsachgemäße Aufbewahrung oder Wartung, fehlerhafte oder fahrlässige Lagerung oder Handhabung, missbräuchliche Verwendung, Verwendung ungeeigneter Flüssigkeiten und Gase sowie ungeeigneter Tinte, ungeeigneten Durchflusses oder Drucks, fehlerhafte Montage, Schwankungen in der Qualität der Stromversorgung (Spannung, Frequenz, Störungen …); c) Bruch des Druckkopfes und anderer Verbrauchsmaterialien; d) am Liefergegenstand ohne Zustimmung des Verkäufers vorgenommene Änderungen, Installationen, die ohne Beachtung der technischen Anweisungen des Produkts durchgeführt oder nachträglich geändert wurden, und allgemein jede Ursache, die dem Verkäufer nicht zurechenbar ist.
11.9 Die Garantie gilt ebenfalls als erloschen, wenn, sofern die Inbetriebnahme der Lieferung mit Unterstützung des Personals des Verkäufers vereinbart wurde, die Lieferung ohne diese Unterstützung in Betrieb genommen wird, oder wenn im Störungsfall keine Maßnahmen zur Schadensminderung ergriffen werden.
11.10 Ungeachtet der Bestimmungen der vorstehenden Punkte dieser Klausel haftet der Verkäufer keinesfalls für Mängel an den gelieferten Geräten und Materialien über einen Zeitraum von mehr als 1 Jahr für Gewerbetreibende und Händler und 2 Jahren für Endverbraucher hinaus, gerechnet ab Beginn der in Punkt 11.1 angegebenen Frist, außer bei Sonderkonditionen.
11.11 Verbrauchsmaterialien wie Klingen, Tinten oder Walzen, Reinigungsstationen, Dämpfer, Disc-Brenner, Druckköpfe, mit Tinte in Berührung kommende Teile, Schläuche, Heizelemente, Filamente usw. sind aufgrund ihres nutzungsbedingten Verschleißes von der Garantie ausgenommen. Ihr Austausch oder ihre Reparatur ist Gegenstand der entsprechenden Bestellung des Käufers und des Kostenvoranschlags des Verkäufers.